Spruch Dem Revisionsrekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Sie hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen. Die Revisionsrekursbeantwortung der klagenden Partei wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der Kläger ist ein in § 29 KSchG genannter Verband, zu dessen statutarischen Aufgaben es zählt, Ansprüche aus Verbrauchergeschäften geltend zu machen, die die Verbraucher zum Zweck der klageweisen Geltendmachung abgetreten haben. Mit der gegenständlichen „Sammelklage nach österreichische…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil es der Klarstellung zu den Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 298 Abs 2 ZPO bedarf, er ist aber nicht berechtigt . 1. Nach § 298 Abs 1 ZPO sind Urkunden generell in der Weise vorzulegen, dass das Gericht und die Gegenpartei vom ganzen Inhalt der Urkunde E…