Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben und die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt. Die Klägerin ist schuldig, dem Beklagten 220,50 EUR an Barauslagen des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die übrigen Kosten des Rechtsmittelverfahrens werden geg…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 25. 2. 2005 geheiratet. Die Ehe verlief von Anfang an nicht harmonisch. Die Klägerin und Widerbeklagte (im Folgenden: Klägerin) forderte, nachdem sie früher als geplant schwanger wurde, vom Beklagten und Widerkläger (im Folgenden: Beklagter) die Eheschli…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt : 1. Die Verschuldenszumessung bei einer Scheidung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls und kann daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage begründen (RIS Justiz RS0119414; RS0110837; RS0118125). Im vorliegenden Fall hat das Berufungsger…