Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch A und demzufolge auch im Strafausspruch aufgehoben, insoweit eine neue Hauptverhandlung angeordnet und die Sache dazu an das Erstgericht verwiesen. Im Übrigen wird die…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Dr. Hella R***** der Verbrechen des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A) und der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat sie in G***** (A) in zwei Angriffen am 2. Jänner 2008 und am 27. April 20…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus den Gründen der Z 4, 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten ist teilweise im Recht. Sie zeigt nämlich zum Schuldspruch A zutreffend offenbar unzureichende Begründung (Z 5 vierter Fall) der wenn auch hinreichenden (vgl US 7 iVm US 11) Fest…