JudikaturJustizRS0126603

RS0126603 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2018

Eine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Zulassung eines Privatbeteiligten betrifft der Sache nach einen Teil des Ersturteils, nämlich die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg. Nach Fällung des Urteils kann aber auch die Bekämpfung der Legitimation eines Privatbeteiligten nur mehr mit den gegen Urteile vorgesehenen Rechtsmitteln erfolgen.

Entscheidungen
4