RS0126492 – OGH Rechtssatz
RS0126492 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zwar kann eine Verletzung von Dokumentationspflichten auch außerhalb des Arzthaftungsrechts aufgrund ergänzender Vertragsauslegung zu einer Beweiserleichterung für den anderen Vertragspartner führen. Das gilt aber nicht, wenn dieser Vertragspartner den dann dem Dokumentationspflichtigen obliegenden Gegenbeweis durch Vernichtung eines Beweismittels vereitelt.