Spruch 1.) Dem Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Einstellung eines 34 EUR monatlich übersteigenden Unterhaltsvorschussbetrags für die Zeit vom 1. 7. 2011 bis 30. 9. 2011 richtet, zurückgewiesen. 2.) Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufge…
Text Begründung: zu 1.) Die Revisionsrekurswerberin übersieht, dass sich ihr Rekurs nur soweit gegen die erstinstanzliche Entscheidung gerichtet hat, als die Unterhaltsvorschüsse nicht im Umfang von 34 EUR für die Zeit vom 1. 7. 2011 bis 30. 9. 2011 aufrecht erhalten blieben. Die über diesen Betrag liege…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Kindes ist zulässig und in seinem im Abänderungsantrag mitenthaltenen Aufhebungsantrag (RIS Justiz RS0041774; 5 Ob 105/09s) auch berechtigt. Im Revisionsrekurs wird vorgebracht, ein Unterhaltspflichtiger habe sein Einkommen auch durch die Beantragung öffentlich-rechtliche…