JudikaturJustizRS0126379

RS0126379 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2021

Grundverkehrsrechtliche Veräußerungsverbote und Zustimmungserfordernisse können zwar zur Unwirksamkeit des Veräußerungsgeschäfts (des Titels) und damit zum Ausschluss der eigentlichen Ersitzung führen, die uneigentliche Ersitzung bleibt aber möglich.