RS0126350 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ansprüche aus der Verwendung von außerhalb eines Vertrags erbrachten Leistungen eines Unternehmers (hier: Planungsleistungen eines Architekten) nach § 1041 ABGB bilden keine § 1486 Z 1 ABGB zu unterstellenden Ansprüche für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen geschäftlichen Betrieb und verjähren daher in 30 Jahren.