Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.…
Text Begründung: Die Minderjährigen D***** und S***** sowie deren Eltern sind serbische Staatsangehörige. Die Obsorge kommt dem Vater zu. Beide Kinder leben mit dem Vater in Österreich. Die Mutter ist seit 17. 11. 2010 nicht mehr in Österreich gemeldet. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. In ihren Anträgen…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Kinder ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig und berechtigt. Die Revisionsrekurswerber machen zusammenge-fasst geltend, dass ihre Flüchtlingseigenschaft als Vorfrage vom Gericht eigenständig zu beurteilen sei. Auch Personen, deren Asylantrag abgewiesen wurde,…