Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich der in Rechtskraft erwachsenen Teile (Abweisung des Punktes PA2 des Klagebegehrens) zu lauten haben: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 T…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist die für das fliegende Personal der Beklagten zuständige Belegschaftsvertretung. Vom Klagegegenstand sind ca 1.300 Arbeitnehmer betroffen. Die Beklagte gehört zum Konzern der A*****Gruppe. Die A***** AG (O*****) ist zu 100 % Gesellschafterin der Beklagten (V*****).…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. Die Zulässigkeit ergibt sich schon daraus, dass zum Umfang der in § 91 Abs 1 ArbVG genannten Auskunftspflicht des Betriebsinhabers wohl Literatur, aber noch keine h…