Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 838,44 EUR (darin 139,74 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: In einem am 18. November 2009 vor dem Landesgericht Innsbruck abgeschlossenen Vergleich hatte sich der nunmehrige Kläger (dort: Beklagter) verpflichtet, der nunmehrigen beklagten Partei (dort: klagende Partei) 21.510 EUR samt Zinsen und Kosten zu zahlen; von dieser Zahlungsverpf…
Rechtliche Beurteilung Dazu wurde erwogen: 1. Der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Sanierungsplan gewährt, werden gemäß § 156a Abs 1 IO (bis zum Inkrafttreten des IRÄG 2010, BGBl I 2010/29: § 156 Abs 4 Satz 1 KO) für diejenigen Gläubiger hinfällig, denen gegenüber der Schuldner mit der Erfüllung des Sani…