JudikaturJustizRS0126158

RS0126158 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2022

Auch bei der Auslegung von Klauseln im Verbandsprozess ist entsprechend der diesbezüglichen Rechtsprechung zum Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG auf das Verständnis des für die jeweilige Vertragsart typischen Durchschnittskunden abzustellen.

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