Spruch Der Revision wird Folge gegeben . Die angefochtene Entscheidung, die im Übrigen unverändert bleibt, wird dahin abgeändert, dass dem Unterlassungsbegehren und dem darauf bezogenen Veröffentlichungsbegehren auch hinsichtlich der Klauseln 1, 10, 18 und 20 stattgegeben wird und die beklagte Partei dahe…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verband. [2] Die Beklagte betreibt ein Luftfahrtunternehmen. Im Rahmen einer österreichweiten Tätigkeit schließt sie über das von ihr betriebene Flugbuchungsportal www.l*.com regelmäßig mit Verbrauchern im Sinne des §…
Rechtliche Beurteilung [8] Die Revision ist zulässig; sie ist auch berechtigt. [9] Die Vorinstanzen haben die wesentlichen Grundsätze der Klauselprüfung im Rahmen eines Verbandsverfahrens (zu §§ 28, 29 KSchG, §§ 879 Abs 3 ABGB, § 6 Abs 3 KSchG) zutreffend dargestellt. Auf diese Ausführungen, die in der Revision nicht …