Spruch 1. Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. 2. Hingegen wird der Revision der beklagten Partei teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das in seinem abweisenden Teil hinsichtlich der Klauseln 9 (Punkt 2.8 Satz 1 und 2 AGB) erster Satz und 19 (Punkt 5.2 AGB) erster und z…
Text Entscheidungsgründe: D ie klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen …
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Die Revision der klagenden Partei ist jedoch nicht berechtigt, jene der beklagten Partei ist teilweise berechtigt. I. Zur Revision der klagenden Partei: Klausel 1 (Punkt 1.1 AGB): Der Leasingvertrag kommt mit schriftlicher …