JudikaturJustizRS0126123

RS0126123 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 2012

Der Sachwalter muss neben der ihn bei Antritt seines Amtes treffenden Erforschungspflicht regelmäßig prüfen, ob aufgrund veränderter Umstände neue Ansprüche des Betroffenen entstanden sind, die er sodann zu dessen Wohle geltend zu machen hat. In welchen Zeitabständen diese Prüfung zu erfolgen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Entscheidungen
2