RS0126109 – OGH Rechtssatz
RS0126109 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die in § 4 Abs 6 BPGG aufgezählten Verhaltensstörungen müssen im Ergebnis (und nicht jede einzelne für sich) eine „schwere Verhaltensstörung“ zur Folge haben.
RS0126109 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die in § 4 Abs 6 BPGG aufgezählten Verhaltensstörungen müssen im Ergebnis (und nicht jede einzelne für sich) eine „schwere Verhaltensstörung“ zur Folge haben.