RS0126104 – OGH Rechtssatz
RS0126104 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Umstand, dass ein um „konnexe Schulden“ verminderter Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft mit der Ehewohnung zum Zeitpunkt der Aufteilungsentscheidung nicht mehr vorhanden ist, sondern zur Tilgung von Unternehmensschulden des Antragstellers verwendet wurde, hindert nicht die Festlegung einer Ausgleichszahlung zu Gunsten der Antragsgegnerin.