Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Das Klagebegehren: 1. Die Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums an W3 für C***** T***** an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs *****, Bezirksgericht *****, B-LN…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der Begründung von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seine…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den darin angeführten Gründen zulässig und berechtigt. 1. Voraussetzung für eine Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG ist die Verletzung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechts des Klägers ( Kodek in Kodek , Grundbuchsrecht 1.01 § 61 GBG Rz 3 mwN). Zur Löschungsklage bere…