Spruch Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 1.925,93 EUR (darin 320,99 EUR USt) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Kläger waren zu je 602/2000 Anteilen, mit denen das Wohnungseigentum an Top 2 untrennbar verbunden war, Miteigentümer der Liegenschaft EZ 9 GB *****. Je 398/2000 Anteile dieser Liegenschaft, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an Top 1, standen im Miteigentum des Sohnes der Klä…
Rechtliche Beurteilung I. Die „Revision“ der beklagten Partei ist (absolut) unzulässig. Das Rechtsmittel richtet sich gegen den aufhebenden Teil der Entscheidung, ist in Wahrheit also ein Rekurs iSd § 519 Abs 1 Z 2 ZPO. Nach dieser Bestimmung ist gegen einen Beschluss der zweiten Instanz, mit dem ein erstinstanzliches Urt…