Spruch Jose B***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Beschwerde wird abgewiesen.…
Text Gründe: Der Angeklagte Jose B***** war – soweit gegenständlich von Bedeutung – mit Urteil des Landesgerichts Linz vom 28. April 2016, GZ 20 Hv 48/15g 661, der Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 2 Z 1 und Abs 4 Z 1 und 3 SMG, § 12 dritter Fall und § 15 StG…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Grundrechtsbeschwerde, die eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit ausschließlich daraus ableitet, dass das Beschwerdegericht die Untersuchungshaft unter Missachtung der gesetzlich zulässigen Höchstdauer von zwei Jahren (§ 178 Abs 1 Z 2 letzter Fall StPO) fortg…