Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: Am 17. 12. 2005 um ca 3:45 Uhr kollidierte ein auf der Donau stromaufwärts fahrender Schubverband, bestehend aus einem Schubschiff und vier Schubleichtern, mit dem mittleren Brückenpfeiler der Eisenbahnbrücke zwischen Krems und Furth Palt, wodurch die Brücke beschädigt wurde. Die Kläger…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist unzulässig. 1.) Verschuldenshaftung: Die Revisionswerberin stützt sich hierfür auf § 9 BinnenschifffahrtsG (dRGBl 1898/S 868), § 5 Abs 3 SchifffahrtG (SchFG; BGBl I 1997/62) und § 11.08a WVO; diese Normen seien Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB. Die rechtliche Beurteilung d…