Spruch Der Beschluss des Rekursgerichts wird aufgehoben. Dem Rekursgericht wird die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Die minderjährige M***** G*****, geboren am *****1995, begehrt, die Unterhaltsverpflichtung ihres Vaters A***** G***** ab 1. 2. 2005 gegenüber der bisherigen Beschlusslage zu erhöhen. Der Vater sprach sich in seiner schriftlichen Äußerung gegen jegliche Erhöhung bis zum Mai 2006, dan…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vaters ist gemäß § 62 Abs 1 AußStrG zulässig (RIS-Justiz RS0120565, RS0120974 ua); er ist auch im Sinn des gestellten Aufhebungsantrags berechtigt. Richtig führt das Rekursgericht aus, dass ein Rekurs des Antragsgegners mangels Beschwer zurückzuweisen ist, wenn er dem Ant…