Spruch 1. Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Berufungsgericht zur neuerlichen Entscheidung über die Berufung des Klägers zurückverwiesen. Die Kosten der Revision sind weitere Verfahrenskosten. 2. Die Revisionsbeantwortung wird zurückg…
Text Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung für auftragsgemäß erstellte Einreichunterlagen zur Erlangung einer behördlichen Generalgenehmigung für ein Gewerbeobjekt. Der Beklagte habe die Unterlagen und die - wiederholt - zugesandte Rechnung unbeanstandet übernommen. Anlässlich einer …
Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall war die Revisionsbeantwortung gemäß § 507a Abs 3 Z 1 ZPO beim Berufungsgericht einzubringen. Wird ein Rechtsmittel - wie hier - bei einem funktionell nicht zuständigen Gericht (Erstgericht) eingebracht, ist es zwar von Amts wegen an das funktionell zuständige Gericht weiterzulei…