RS0125609 – OGH Rechtssatz
RS0125609 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei einem nur gegen einen Eigentumspartner geführten Zwangsversteigerungsverfahren ist der andere Partner als Beteiligter des Exekutionsverfahrens zur Exszindierungsklage nicht nur aus dem im § 13 Abs 3 dritter Satz WEG angeführten Grund (dringendes Wohnbedürfnis) berechtigt, sondern auch bei einem Eigentumserwerb des Wohnungseigentumsanteils im besseren bücherlichen Rang.