JudikaturJustizRS0125595

RS0125595 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2021

Sachvermächtnisse sind möglichst naturaliter, aber unter Bedachtnahme auf die Interessen des Erben und der Legatare, zu kürzen; soweit dies nicht möglich ist, tritt Geld an ihre Stelle. Sofern es vernünftig und den Beteiligten zumutbar ist, kann dem Sachlegatar eine Zahlung an den Nachlass auferlegt werden.

Entscheidungen
3