RS0125579 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Besteht ein sachlich gerechtfertigter Grund, einen Bewerber um die Mitgliedschaft in einem Verein - selbst bei dessen besonderen Macht- bzw Monopolstellung - zurückzuweisen, ist eine Verpflichtung zur Aufnahme zu verneinen. Im Rahmen einer Interessenabwägung sind insoweit die berechtigten Interessen des Aufnahmewerbers an der Mitgliedschaft den Interessen des Vereins an der Nichtaufnahme gegenüberzustellen.