JudikaturJustizRS0125565

RS0125565 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 2009

Aus der Tatsache einer Gütergemeinschaft auf den Todesfall nach § 1234 ABGB ist noch keine Einschränkung des Verfügungsrechts des Liegenschaftseigentümers abzuleiten. Um dem anderen Ehepartner die Absicherung durch Einverleibung einer Verfügungsbeschränkung zu ermöglichen, muss eine Verbücherung eindeutig vereinbart und die sich aus der Verbücherung ergebende Rechtsfolge der Verfügungsbeschränkung nachweislich gewollt sein. Ansonsten besteht die nach § 1234 ABGB definierte Gütergemeinschaft auf den Todesfall ohne Anspruch auf Sicherung durch eine Verfügungsbeschränkung.