Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil insgesamt lautet: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, auf der Liegenschaft EZ * KG * mit den Grundstücksnummern 1119/2, 1120 und 1121, Grundstückadresse *, die im angeschlossenen, einen i…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien, auf der sich ein U förmiges Haus aus dem Jahr 1823 sowie eine Hoffläche zwischen den Seitentrakten des Hauses und eine hintere Gartenfläche befinden. Die Beklagte nützt diese Hof und Gartenfläche, um …
Rechtliche Beurteilung 1. Jeder Mit und Wohnungseigentümer ist berechtigt, mit Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB nicht nur gegen Dritte, sondern auch gegen andere Mit und Wohnungseigentümer vorzugehen (stRsp 5 Ob 219/18v; RIS Justiz RS0012137 uva). 2.1 Nur verfügbare allgemeine Teile der Liegenschaft können Gegen…