RS0125383 – OGH Rechtssatz
RS0125383 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Weist die Fahrbahn eines Kreisverkehrs zwei Fahrstreifen auf, hat ein Lenker, der den Kreisverkehr verlassen möchte, sein Fahrzeug gemäß § 12 Abs 2 StVO auf den rechten Fahrstreifen zu lenken. Ist dazu ein Fahrstreifenwechsel erforderlich, gelten die Regeln des § 11 Abs 1 und 2 StVO.