JudikaturJustizRS0125371

RS0125371 – OGH, AUSL EGMR, AUSL_EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Die Sanktionsfrage betreffende Umstände, die nicht Gegenstand einer Sanktionsrüge (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO) sind, sondern in den Bereich der Berufung fallen, können nicht mit dem innerstaatlich subsidiären Rechtsbehelf eines Erneuerungsantrags ohne vorherige Anrufung des EGMR geltend gemacht werden. Daraus folgt unter anderem, dass über die Inhalte der in grundrechtliche Kritik gezogenen Entscheidungen hinausgehendes Vorbringen in einem derartigen Erneuerungsantrag unbeachtlich ist.

Entscheidungen
10