RS0125304 – OGH Rechtssatz
RS0125304 – OGH Rechtssatz
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Dem Eigentümer des dienenden Grundstücks steht nach Ablauf der sich aus § 612 ABGB ergebenden zeitlichen Beschränkung des als Grunddienstbarkeit einverleibten Fruchtgenussrechts ein klagbarer Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit im Grundbuch sowie ein Räumungsanspruch zu. Dies ergibt sich bereits aus § 523 ABGB (Eigentumsfreiheitsklage).