JudikaturJustizRS0125135

RS0125135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2023

Der Nachweis der Begünstigteneigenschaft des Arbeitnehmers ist durch einen rechtskräftigen Bescheid zu führen. Dabei ist auf jenen Zeitpunkt abzustellen, nach dem das Gericht die Sach- und Rechtslage zu beurteilen hat.

Entscheidungen
3