JudikaturJustizRS0125090

RS0125090 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2016

Auch wenn sich schon aus der Natur der Situation eines Gefangenen verschiedene Einschränkungen seiner Rechte und Freiheiten ergeben, muss dennoch jede dieser Einschränkungen als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt sein. Es ist die Pflicht des Staates, das tatsächliche Bestehen einer solchen Notwendigkeit, dh. eines dringenden gesellschaftlichen Bedürfnisses, nachzuweisen. (Ploski gegen Polen)

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