Spruch Art. 10 EMRK - Haftung einer Journalistin für ehrenrühriges Zitat. Zulässigkeit der Beschwerde (einstimmig). Verletzung von Art. 10 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 7.790,- für materiellen Schaden, € 5.000,- für immateriellen Schaden, € 25.000,– für Kosten und Auslagen (einstimm…
Text Begründung: Sachverhalt: 2007 wurde in isländischen Medien darüber debattiert, ob die Regelungen über Stripteaseklubs verschärft oder solche Lokale gänzlich verboten werden sollten. Die Zeitschrift Vikan, für die die Bf. als Journalistin arbeitete, veröffentlichte Interviews mit drei Frauen, die in …
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsäußerungsfreiheit) durch ihre Verurteilung. Zulässigkeit Die Beschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet und auch aus keinem anderen Grund unzulässig. Sie muss daher für zulässig erklärt werden (einstimmig). Zur beha…