Spruch Art. 2, 3, 8 EMRK - Keine ausreichenden Informationen für Arbeitnehmer im Hinblick auf berufsbedingte Gefahren. Zulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich Art. 2, 3 und 8 EMRK (einstimmig). Unzulässigkeit der Beschwerde im Übrigen (einstimmig). Verletzung von Art. 8 hinsichtlich der unterlassenen Info…
Text Begründung: Sachverhalt: Bei den Bf. handelt es sich um fünf Norweger, einen Schweden und einen Isländer, die in der so genannten »Pionierzeit« (von 1965 bis 1990) als Tiefseetaucher für die Erdölindustrie in der Nordsee tätig waren. Sie klagten allesamt über gesundheitliche Probleme und Behinderung…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. rügen insbesondere eine Verletzung von Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) und Art. 8 EMRK (hier: Recht auf Achtung des Privatlebens), da die norwegischen Behörden es verabsäumt hätten, sie während ihrer Tauchunternehmungen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Die ersten v…