JudikaturJustizRS0124907

RS0124907 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2022

Ein Verstoß gegen § 157 Abs 1 Z 1 StPO durch unvollständige Belehrung einer Zeugin über ein ihr wegen Selbstbezichtigungsgefahr zukommendes Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung ist im Gegensatz zu § 152 Abs 1 Z 1 StPO aF nicht mehr mit Nichtigkeit bewehrt (§ 159 Abs 3 zweiter Satz StPO).

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