Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in seinem Schuldspruch B und demzufolge auch im Strafausspruch aufgehoben, in diesem Umfang eine neue Hauptverhandlung angeordnet und die Sache an das Landesgericht für Strafsachen Gr…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Miroslav D***** eines Finanzvergehens des Abgabenbetrugs nach §§ 33 Abs 1, „38 Abs 1“, 39 Abs 1 lit a „und b“ FinStrG (A III bis V) sowie jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 FinStrG (A I und II)…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die aus § 281 Abs 1 Z 2, 3, 4, 5, 5a, 9 lit a und 11 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Die Mängelrüge (Z 5) zeigt zutreffend auf, dass für die Feststellungen zur Wissentlichkeit in Bezug auf das Bewirken der vom Schuldspruch B erfassten Abgabenverkürzungen (…