RS0124874 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Eine vertragliche Sorgfaltspflicht des Plattformbetreibers von Online-Auktionen zur Überprüfung der Bonität der Einlieferer besteht grundsätzlich nicht. Eine andere Beurteilung ist nur dann geboten, wenn der Plattformbetreiber von der Insolvenz eines Einlieferers erfahren haben oder zumindest mit häufigen Beschwerden über Probleme bei der Vertragsabwicklung mit einem bestimmten Einlieferer konfrontiert worden sein sollte.