JudikaturJustizRS0124871

RS0124871 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2009

Der Plattformbetreiber schafft durch die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den rechtlichen Rahmen einer Online-Versteigerung, ohne den diese nicht durchführbar wäre. Der Klauselkatalog enthält zwar überwiegend Bestimmungen, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern (das Nutzungsverhältnis) betreffen. Er stellt aber auch das Rechtsverhältnis zwischen den Einlieferern und den Bietern (das Marktverhältnis) betreffende Regelungen bereit.