Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen über die Bestellung eines Kurators werden aufgehoben. Die Zustellkuratorin hat die Kosten des Revisionsrekursverfahrens selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Minderjährige stellte am 9. 6. 2007 ua den Antrag, den Antragsgegner als seinen Vater festzustellen. Anlässlich seiner Vernehmung im Rechtshilfeweg vor einer stellvertretenden US Bundesanwältin (Northern District of Georgia) wurde ihm ua dieser und der Antrag auf Unterhalt samt Über…
Rechtliche Beurteilung Der vom Antragsteller nicht beantwortete Revisionsrekurs der Kuratorin, der sich gegen ihre Bestellung richtet (zur Zulässigkeit vgl 9 Ob 154/04v mwN), ist berechtigt und führt zur Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse, ohne dass im derzeitigen Verfahrensstadium auf die vom Rekursgericht aufgeworfe…