Spruch Der Fristsetzungsantrag wird dem zur Erledigung zuständigen Oberlandesgericht Wien übermittelt.…
Text Begründung: Der Antragsteller behauptet in seinem beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Schriftsatz die Säumigkeit des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien bei der Erledigung eines vom ihm erhobenen Rekurses und beantragt, dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien aufzutragen, über den Re…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist aber zur Entscheidung nicht zuständig. Ist ein Gericht mit der Vornahme einer Verfahrenshandlung säumig, so kann eine Partei den an den übergeordneten Gerichtshof gerichteten Antrag stellen, er möge dem Gericht für die Vornahme der Verfahrenshandlung eine angemessene Fris…