JudikaturJustizRS0124715

RS0124715 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. August 2019

Es macht für die Entscheidungskompetenz nach § 91 Abs 3 GOG keinen Unterschied, ob ein den Behauptungen nach säumiges Landesgericht in erster oder in zweiter Instanz tätig werden soll. Säumigkeiten von Bezirks- oder Landesgerichten sind vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen.

Entscheidungen
9