JudikaturJustizRS0124711

RS0124711 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2019

In Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche auf Kinderbetreuungsgeld oder Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld fällt die Rückerstattung in Teilbeträgen nicht in die ausschließliche Kompetenz des Versicherungsträgers. Die Befugnis des Gerichts zur Bestimmung der Leistungsfrist gemäß § 89 Abs 4 zweiter Satz ASGG besteht unabhängig davon, ob der bekämpfte Bescheid über die Einräumung derartiger Erleichterungen abgesprochen hat. Insoweit liegt eine Durchbrechung der zur sukzessiven Zuständigkeit entwickelten Grundsätze vor.

Entscheidungen
9