JudikaturJustizRS0124639

RS0124639 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2009

Ein Ersteher, der durch Zuschlag Eigentum an einem auf Nachbargrund stehenden Gebäude, das im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet wurde, erworben hat, kann eine Übergabe nach § 156 Abs 2 EO an ihn unabhängig davon erwirken, ob es sich bei dem Gebäude um ein im Eigentum des Verpflichteten stehendes Superädifikat handelt.

Entscheidungen
2