Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.529,38 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten 588,23 …
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte kaufte am 16. 10. 2003 in Österreich über Vermittlung eines Bekannten ein Fahrzeug der Marke BMW Type X5 von einem Mann, der sich als „Marco M*****“ ausgab, um 34.000 EUR und erhielt im Gegenzug Fahrzeugschlüssel samt beglaubigtem Kaufvertrag, eine (französische…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist auch im Sinne des gestellten Antrags auf Wiederherstellung des Ersturteils berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, dass der Beklagte den Kaufvertrag mit der Klägerin abschlos…