RS0124466 – OGH Rechtssatz
RS0124466 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Um zu verhindern, dass die Auswirkungen des missbräuchlichen Verhaltens bestehen bleiben, kann zum Schutz bzw zur Wiederherstellung des Wettbewerbs nicht nur ein Verbot der Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses mit Kunden, die von einem Teilnehmer mit marktbeherrschender Stellung im Wege eines missbräuchlichen Verdrängungswettbewerbs durch extrem günstige Konditionen angelockt wurden, sondern auch ein Verbot von dessen Neubegründung während eines bestimmten Übergangszeitraums erforderlich sein.