Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit jeweils 833,88 EUR (darin enthalten 138,98 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Am ***** 2016 kam es in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Wien zu einem Brand des von der Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW. [2] Das Beklagtenfahrzeug war am Vortag um die Mittagszeit von einem Mitarbeiter der Erstbek…
Rechtliche Beurteilung [15] 1.2 Hingegen ist in § 2 KHVG der Deckungsumfang des Kfz Haftpflichtversicherers gesetzlich zwingend umschrieben. Nach Abs 1 dieser Bestimmung umfasst die Versicherung die Befriedigung begründeter oder die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen…