Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil zu lauten hat: „Die beklagten Parteien haben, binnen zwei Monaten dafür Sorge zu tragen, dass Meteorwässer nicht von dem den beklagten Parteien eigentümlichen Grundstück GB *****, Grundstück…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer eines - in Hanglage - unterhalb jenem der Beklagten gelegenen Grundstücks. Sie begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, dafür Sorge zu tragen, dass die Meteorwässer nicht von deren Grundstück auf den Grund der Kläger abgeleitet werden. Durch …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig und berechtigt. 1. Der bloße Vortrag von die Verjährung begründenden Tatsachen ersetzt eine deutliche Einrede nicht ( M. Bydlinski in Rummel3 § 1501 ABGB Rz 1). Derjenige, der die Verjährung einwendet, hat jene Tatsachen, die seine Einrede zunächst einmal schlüss…