JudikaturJustizRS0124300

RS0124300 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 2015

Der Grundsatz des § 520 ABGB, wonach der Fruchtgenussberechtigte im Fall der Rückstellung der Sache an den Eigentümer einen Anspruch auf „billige Abfindung" hat, gilt auch für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Fruchtgenussrechts durch den Eigentümer in Analogie zu § 1118 ABGB.

Entscheidungen
3