Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die insofern unberührt bleiben, als sie als unangefochten in Rechtskraft erwachsen sind (Punkte 1, 2, 3a und 3b [Herausgabe des Essbestecks; Abweisung der Herausgabe von drei geschnitzten Holzfiguren, einer Holztruhe …
Text Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 1. 7. 1988 geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 12. 4. 2012 aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Verhältnis 1 : 1 sowie der Aufteilungsstichtag sind nicht mehr stritti…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist auch teilweise berechtigt. 1. Die vom Revisionsrekurswerber geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens wurde geprüft. Sie liegt nicht vor (§ 71 Abs 3 AußStrG). 2. In seiner Rechtsrüge wendet sich der Antragsgegner g…