Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.187,28 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 197,88 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren AZ 3 C 49/03v des Bezirksgerichts Innsbruck (1. Vorverfahren) wurde festgestellt, dass ein am 21. September 1969 geborenes, näher genanntes Mädchen kein eheliches Kind des ehelichen Scheinvaters ist; das Urteil erwuchs am 6. Februar 2004 in Rechtskra…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulässigkeitsausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. 1. Der Kläger wirft dem Beklagten vor, im 3. Vorverfahren die rechtzeitige Verjährungseinrede unterlassen bzw im Berufungsverfahren des ersten Rechtsgangs n…