JudikaturJustizRS0124230

RS0124230 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2021

Derjenige, der die Aufgabe als Baustellenkoordinator übernommen hat, haftet nach dem Maßstab des § 1299 ABGB für die sachgerechte Erledigung seiner Aufgaben.

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