JudikaturJustizRS0124162

RS0124162 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2021

Auch die Annahme eines aus § 5 Abs 1 StPO abzuleitenden Analogieverbots für Grundrechtseingriffe stünde der Vorführung ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung gewonnener Beweise so lange nicht entgegen, als nicht just in der Vorführung ein Grundrechtseingriff lag. Vielmehr zeigt ein Umkehrschluss aus §§ 89 Abs 4, 159 Abs 3 letzter Satz StPO, dass die StPO - ganz im Sinn der Intention des historischen Gesetzgebers (vgl 25 BlgNR 22. GP 31) - eine Verwendungsverbotskonsequenz nur in Ausnahmefällen verlangt. Aus § 107 Abs 4 StPO folgt keine Vernichtungskonsequenz für unzulässig erhobene Beweise.

Entscheidungen
6