JudikaturJustizRS0124155

RS0124155 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2018

Dem Wohnungseigentumsbewerber steht vor der Verbücherung seines Eigentums die Eigentumsfreiheitsklage zur Abwehr eigenmächtiger Änderungen eines anderen Wohnungseigentumsbewerbers oder Wohnungseigentümers (allenfalls: eines anderen Mitglieds der Verwaltungsgemeinschaft nach § 37 Abs 5 WEG) nicht zu.

Entscheidungen
4