Spruch I. Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, die in ihrem Punkt I.2.a und b (Teilurteil) als unangefochten unberührt bleibt, wird in ihrem Punkt I.1. (Zwischenurteil) dahin abgeändert, dass das Ersturteil in seinem Ausspruch über das Leistungsbegehren insoweit wiederhe…
Text Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger war bei einer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB anhängig. Ihm wurde die diversionelle Erledigung des Verfahrens unter anderem durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Ausmaß von 40 Stunden angeboten, w…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Zwischenurteil (Punkt I.1 des Spruchs) ist zulässig und berechtigt; der Rekurs (die mangelnde Bezeichnung als solchen schadet nicht) gegen den Aufhebungsbeschluss (Punkt II. des Spruchs) ist unzulässig. I. Die diversionelle Erledigung ist …